Birken beim Nachbarn: Kein Anspruch auf Fällung, kein Geld für das Laub
Worum es ging
Drei rund 18 Meter hohe, kerngesunde Birken auf einem Grundstück in Baden-Württemberg. Sie standen mehr als zwei Meter von der Grenze entfernt und warfen entsprechend Pollen, Samen, Zapfen und Blätter auf das Nachbargrundstück. Der Nachbar verlangte die Beseitigung der Bäume, hilfsweise eine monatliche Entschädigung von 230 Euro für die Monate Juni bis November.
Wie der BGH entschieden hat
Das Amtsgericht wies die Klage ab, das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Baumeigentümer zur Beseitigung. Der BGH stellte das erstinstanzliche Urteil wieder her.
Solange die landesrechtlichen Grenzabstände eingehalten sind, begründet bloßer Blatt-, Samen- und Pollenfall weder einen Beseitigungsanspruch noch einen Anspruch auf Entschädigung während der Vegetationsphase.
Was das in der Praxis bedeutet
Der maßgebliche Punkt ist der Grenzabstand nach Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen regelt ihn das Nachbarrechtsgesetz NRW. Wie groß er ausfällt, hängt von Art und Wuchshöhe des Gehölzes ab. Wer sich gestört fühlt, sollte deshalb zuerst nachmessen, statt zu klagen. Ist der Abstand gewahrt, ist der Streit in aller Regel bereits entschieden.
Für Eigentümergemeinschaften mit Grünanlagen an der Grundstücksgrenze heißt das umgekehrt: Ein regelmäßig gepflegter, korrekt gepflanzter Baumbestand ist rechtlich gut geschützt. Dokumentieren Sie Pflanzabstände und Pflegemaßnahmen. Das ist im Konfliktfall die entscheidende Unterlage.
Etwas anderes gilt für überhängende Äste. Dazu gibt es eine eigene Entscheidungslinie des BGH, die wir in einem separaten Beitrag darstellen.
Anlass und Fundstelle: ImmobilienScout24, „BGH-Urteil: Bäume auf Nachbargrundstück“. Beitrag beim Herausgeber
Darstellung, Aufbau und Einordnung stammen von Ernst Immobilienverwaltung. Die zitierte Entscheidung ist als amtliches Werk nach § 5 UrhG gemeinfrei.
Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Situation prüfen lassen möchten.