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Bankbürgschaft statt Kaution: Wann eine fristlose Kündigung scheitert

Hintergrund

Viele Mietverträge sehen neben oder anstelle einer Barkaution eine Bankbürgschaft vor. Streit entsteht, wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert oder der Mieter sie nicht rechtzeitig beibringt. Dann will der Vermieter oft fristlos kündigen.

Die gesetzlichen Regeln zur Barkaution (u. a. Treuhandkonto, Fristen) lassen sich nicht eins zu eins auf eine Bankbürgschaft übertragen.

Was der BGH entschieden hat

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2025 (VIII ZR 256/23) ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses allein deshalb in der Regel nicht durchsetzbar, weil der Mieter keine Bankbürgschaft erbringt. Das gilt, soweit die gesetzliche Sonderregelung zur Barkaution nach § 569 Abs. 2a BGB nicht entsprechend anwendbar ist.

Praxis für Vermieter und Verwaltung

  • Im Mietvertrag klar trennen: Barkaution, Bürgschaft, sonstige Sicherheiten. Dazu jeweils Fristen und Rechtsfolgen bei Nichtleistung.
  • Vor Kündigung prüfen: Vertragsgestaltung, Mahnung, angemessene Nachfrist
  • Bei Unsicherheit juristische Prüfung vor Ausspruch einer Kündigung

Wir begleiten Vermieter bei der korrekten Abwicklung von Sicherheiten und bei der Kommunikation mit Mietern, ohne unnötige Eskalation.

Urteil: BGH, 14.05.2025 – VIII ZR 256/23. Kurzdarstellung u. a. Anwalt-Suchservice (Veröffentlichung 14.05.2025). Vgl. Urteilstext auf bundesgerichtshof.de.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Situation prüfen lassen möchten.

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